Wer in der Schweiz den Job wechselt und nicht sofort zur neuen Pensionskasse übertreten kann, muss das BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. 2026 gibt es zwei Hauptvarianten: klassisches Freizügigkeitskonto (0,25–0,75 % Zins) oder Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften (bis 97 % Aktienanteil möglich, aber Schwankungsrisiko). Steuerfalle: Auszahlung wird als Kapitalleistung besteuert — bei CHF 200’000 zahlen Sie je nach Kanton CHF 8’000–18’000 Steuern. Splitting auf zwei Konten senkt die Steuerlast um bis zu 40 %. Maximale Parkdauer bis Alter 60 für Frauen, 65 für Männer (ab 01.01.2028 einheitlich 65 für alle).
CHF 0–18'000
Steuerspanne bei CHF 200'000
Kantonal stark unterschiedlich — Splitting spart bis zu 40 %.
0,25–0,75 %
Zins Freizügigkeitskonto 2026
Klassisches Konto — Depot mit Aktien bringt mehr, aber mit Risiko.
97 %
Maximal Aktienanteil
Bei Freizügigkeitsdepot — nur wenn Auszahlung frühestens in 10+ Jahren.
Was ist ein Freizügigkeitskonto und wann brauchen Sie es?
Ein Freizügigkeitskonto (auch Freizügigkeitspolice oder Freizügigkeitsstiftung genannt) ist ein gesperrtes Vorsorgekonto für Pensionskassengelder, die Sie beim Jobwechsel nicht sofort in eine neue Pensionskasse einbringen können. Typische Situationen:
- Sie kündigen ohne Anschlussstelle und haben eine Lücke von mehr als 30 Tagen.
- Sie machen sich selbständig und treten aus der obligatorischen BVG-Versicherung aus.
- Sie verlassen die Schweiz vorübergehend (z. B. Rückkehr in die Türkei für 1–2 Jahre).
- Sie reduzieren Ihr Pensum unter die BVG-Mindestgrenze (CHF 22’050 Jahreslohn 2026).
Die Pensionskasse überweist das BVG-Guthaben zwingend auf ein Freizügigkeitskonto — eine Barauszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich (Auswanderung in Nicht-EU-Land, Aufnahme Selbständigkeit mit Nachweis, Betrag unter Mindestjahresbeitrag).
(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Stand Januar 2026)
Freizügigkeitskonto vs. Freizügigkeitsdepot: Die zwei Varianten im Detail
Ab 2026 bieten die meisten Schweizer Banken und Versicherungen zwei Produktvarianten:
| Merkmal | Freizügigkeitskonto | Freizügigkeitsdepot |
|---|---|---|
| Zins | 0,25–0,75 % (garantiert) | Wertschriftenrendite (schwankend) |
| Risiko | Keines — Kapitalgarantie | Kursrisiko bei Aktien/Fonds |
| Aktienanteil | 0 % | Bis 97 % je nach Anlagestrategie |
| Gebühren | Meist CHF 0–50/Jahr | CHF 150–400/Jahr (Depotgebühr + TER) |
| Geeignet für | Kurze Parkdauer (< 5 Jahre) | Lange Parkdauer (10+ Jahre) |
| Flexibilität | Keine — reines Zinskonto | Strategie jährlich wechselbar |
Wann lohnt sich das Freizügigkeitsdepot?
Ein Freizügigkeitsdepot mit Aktienanteil macht nur Sinn, wenn Sie das Kapital mindestens 10 Jahre nicht antasten — bei kürzerer Dauer ist das Verlustrisiko zu hoch. Für türkische Expats, die eventuell in 2–3 Jahren zurück in die Türkei gehen, ist das klassische Freizügigkeitskonto die sicherere Wahl.
Achtung bei WEF-Vorbezug
Viele türkische Familien planen, das Freizügigkeitsguthaben für den Kauf einer Immobilie in der Türkei zu nutzen. Das ist nur über den WEF-Vorbezug möglich (Wohneigentum zur Selbstnutzung in der Schweiz). Für Immobilien ausserhalb der Schweiz ist kein Vorbezug erlaubt — das Guthaben bleibt gesperrt bis zur Pensionierung oder definitiven Auswanderung.
Splitting-Strategie: Zwei Konten senken die Steuerlast um bis zu 40 %
Die Auszahlung eines Freizügigkeitskontos wird als Kapitalleistung besteuert — mit einem speziellen, vom Einkommen getrennten Tarif. Entscheidend: Die Progression steigt stark an. Wer CHF 200’000 auf einmal bezieht, zahlt deutlich mehr Steuern als bei zwei Bezügen von je CHF 100’000.
Steuervergleich: Ein Konto vs. zwei Konten (Beispiel Kanton Aargau, ledig, 2026)
| Variante | Betrag je Konto | Steuer total | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ein Konto | CHF 200’000 | CHF 12’400 | — |
| Zwei Konten | 2 × CHF 100’000 | CHF 7’600 | – CHF 4’800 (–39 %) |
(Quelle: Comparis Steuerrechner, Stand März 2026)
Faustregel Splitting
Ab einem BVG-Guthaben von CHF 100'000 lohnt sich die Aufteilung auf zwei Freizügigkeitskonten fast immer — die Steuerersparnis liegt zwischen CHF 3'000 und CHF 8'000 je nach Kanton. Splitting ist nur möglich, solange das Guthaben noch bei der Pensionskasse liegt oder beim ersten Transfer auf ein Freizügigkeitskonto.
So funktioniert das Splitting konkret
- Beim Austritt aus der Pensionskasse geben Sie zwei verschiedene Freizügigkeitskonten als Ziel an (z. B. UBS und Credit Suisse).
- Die Pensionskasse überweist das Guthaben aufgeteilt — Sie bestimmen den Prozentsatz (z. B. 50/50 oder 60/40).
- Bei der späteren Auszahlung beziehen Sie die Konten in verschiedenen Jahren — so fällt jede Auszahlung in eine separate Steuerperiode und wird niedriger besteuert.
Wichtig: Splitting ist nicht mehr möglich, wenn das Geld bereits auf einem Freizügigkeitskonto liegt. Sie müssen es vor dem ersten Transfer veranlassen.
Die fünf zulässigen Auszahlungsgründe gemäss BVG
Freizügigkeitsguthaben sind gesperrt bis zur ordentlichen Pensionierung. Vorzeitige Auszahlung ist nur in diesen Fällen erlaubt:
1. Ordentliche Pensionierung (Alter 60–70)
Frauen können ab Alter 60, Männer ab 65 das Guthaben beziehen. Ab 01.01.2028 gilt für beide Geschlechter einheitlich Alter 65 (AHV-Reform). Frühestmöglicher Bezug: 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter (also ab 60 für Frauen, ab 60 für Männer ab 2028).
2. Definitive Auswanderung aus der Schweiz
Wer die Schweiz definitiv verlässt und in ein Nicht-EU/EFTA-Land auswandert, kann das gesamte Guthaben bar beziehen. Für EU/EFTA-Länder gilt eine Einschränkung: Der obligatorische BVG-Teil bleibt gesperrt bis zur Pensionierung, nur der überobligatorische Teil ist auszahlbar.
Türkei: 100 %
Auszahlung bei Auswanderung
Vollständige Barauszahlung möglich — Türkei ist kein EU/EFTA-Land.
Deutschland: 50–70 %
Nur überobligatorischer Teil
Obligatorischer BVG-Teil bleibt gesperrt bis zur Pensionierung.
Für türkische Expats, die in die Türkei zurückkehren, bedeutet das: Vollständige Barauszahlung möglich. Sie müssen bei der Gemeindeverwaltung die Abmeldung nachweisen, dann zahlt die Freizügigkeitsstiftung innerhalb von 30 Tagen aus.
3. Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Wer sich hauptberuflich selbständig macht und nicht mehr der BVG-Versicherungspflicht unterliegt, kann das Freizügigkeitsguthaben beziehen. Nachweis erforderlich: Handelsregistereintrag, AHV-Bestätigung über selbständige Erwerbstätigkeit, und Nachweis, dass keine BVG-Versicherung mehr besteht.
Achtung für türkische Unternehmer: Viele türkische Expats gründen ein Einzelunternehmen (z. B. Kebab-Restaurant, Import-Export, IT-Consulting). Die BVG-Auszahlung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr angestellt sind — Teilzeit-Anstellung neben der Selbständigkeit blockiert die Auszahlung.
4. WEF-Vorbezug für Wohneigentum (Schweiz)
Wer ein Eigenheim in der Schweiz kauft oder eine Hypothek amortisiert, kann das Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen. Bedingung: Das Eigenheim muss selbst bewohnt werden (keine Ferienwohnung, keine Mietrendite).
Faustregel WEF
WEF-Vorbezug ist nur für Immobilien in der Schweiz erlaubt. Viele türkische Familien träumen vom Ferienhaus in Antalya oder Bodrum — dafür ist das Freizügigkeitsguthaben nicht verfügbar. Einzige Ausnahme: Definitive Auswanderung in die Türkei mit vollständiger Auszahlung.
5. Betrag unter Mindestjahresbeitrag
Wenn das Freizügigkeitsguthaben weniger als den jährlichen Mindestbeitrag (2026: CHF 1’837 für Männer, CHF 1’811 für Frauen) beträgt, kann es bar ausbezahlt werden. Das betrifft vor allem junge Arbeitnehmer mit sehr kurzer Anstellung.
Die grössten Fehler beim Freizügigkeitskonto — und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Konto bei der ersten Bank eröffnen, ohne Konditionen zu vergleichen
Die Zinsen variieren stark: PostFinance bietet 2026 nur 0,25 %, während Viac 0,75 % zahlt. Bei einem Guthaben von CHF 150’000 und 5 Jahren Parkdauer kostet dieser Fehler CHF 3’750.
Lösung: Holen Sie Offerten von mindestens drei Anbietern ein. Für klassische Konten: Viac, PostFinance, UBS. Für Depots: Finpension, VIAC, CSX.
Fehler 2: Depot mit 97 % Aktien bei geplanter Auszahlung in 2–3 Jahren
Ein Depot mit hohem Aktienanteil kann in einem schlechten Börsenjahr 20–30 % verlieren. Wer das Guthaben in 2–3 Jahren für die Auswanderung braucht, sollte maximal 20–30 % Aktien wählen.
Lösung: Aktienanteil = Restlaufzeit in Jahren × 10. Beispiel: Auswanderung in 3 Jahren → maximal 30 % Aktien.
Fehler 3: Splitting vergessen und nach dem Transfer merken
Viele erkennen den Steuervorteil erst, wenn das Geld bereits auf einem Konto liegt. Dann ist es zu spät — Splitting ist nur beim ersten Transfer möglich.
Lösung: Vor dem Jobwechsel planen. Wenn das BVG-Guthaben über CHF 100’000 liegt, direkt zwei Konten eröffnen und der Pensionskasse beide IBANs angeben.
Fehler 4: Adresse bei Auswanderung nicht aktualisieren
Die Freizügigkeitsstiftung schickt Steuerunterlagen und Bestätigungen per Post. Wer nach der Auswanderung keine Schweizer Adresse mehr hat, verpasst wichtige Dokumente.
Lösung: Adressänderung schriftlich mit Kopie der Abmeldebescheinigung melden. Alternativ: Vollmacht für einen Vertrauensperson in der Schweiz (z. B. Bruder, Schwester, Eltern).
Fehler 5: Doppelbesteuerung Schweiz-Türkei nicht einplanen
Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer auf Kapitalleistungen (je nach Kanton 4–8 %). Die Türkei besteuert ausländische Kapitaleinkünfte mit 15–35 %. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert die doppelte Besteuerung — aber nur, wenn Sie die Schweizer Quellensteuer in der Türkei anrechnen lassen.
Lösung: Quellensteuerbescheinigung (Formular DA-1) von der Freizügigkeitsstiftung anfordern und bei der türkischen Steuererklärung einreichen. Sana Choice unterstützt türkische Expats bei diesem Prozess.
Vergleich der wichtigsten Anbieter 2026
| Anbieter | Zins Konto | Depot verfügbar | Gebühr Depot/Jahr | Aktienanteil max. | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|---|
| Viac | 0,75 % | Ja | CHF 0 | 97 % | Beste Konditionen für Depot |
| Finpension | 0,50 % | Ja | CHF 0 | 97 % | Zweitbeste Alternative |
| UBS | 0,40 % | Ja | CHF 380 | 75 % | Teuer, aber für grosse Vermögen |
| PostFinance | 0,25 % | Nein | — | — | Nur für klassisches Konto |
| Liberty | 0,50 % | Ja | CHF 290 | 80 % | Versicherungslösung |
(Quelle: Comparis Freizügigkeitsvergleich, Stand April 2026)
Empfehlung für türkische Expats
Wenn Sie in den nächsten 5 Jahren in die Türkei zurückkehren: Klassisches Konto bei Viac (0,75 % Zins, keine Gebühren). Wenn Sie langfristig in der Schweiz bleiben: Freizügigkeitsdepot bei Viac oder Finpension mit 30–50 % Aktienanteil.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mehrere Freizügigkeitskonten haben?
Ja, Sie können beliebig viele Freizügigkeitskonten eröffnen. Sinnvoll ist das Splitting auf zwei Konten wegen der Steueroptimierung bei der Auszahlung — mehr als zwei Konten bringen meist keinen zusätzlichen Vorteil, sondern nur mehr Verwaltungsaufwand.
Muss ich das Freizügigkeitsguthaben bei der Steuererklärung angeben?
Ja, Freizügigkeitsguthaben zählen zum steuerbaren Vermögen. Sie müssen den Kontostand per 31.12. in der Steuererklärung deklarieren (Formular «Wertschriften und Guthaben»). Die Vermögenssteuer beträgt je nach Kanton 0,1–0,5 % pro Jahr.
Was passiert mit dem Freizügigkeitskonto bei meinem Tod?
Das Guthaben wird nach BVG-Regeln an die Begünstigten ausbezahlt: Zuerst Ehepartner/eingetragener Partner, dann Kinder, dann andere Erben gemäss Gesetz. Wichtig für türkische Familien: Die BVG-Begünstigungsordnung geht vor dem türkischen Erbrecht — ein türkisches Testament allein reicht nicht.
Kann ich das Freizügigkeitsguthaben für ein Geschäft in der Türkei verwenden?
Nur wenn Sie sich in der Schweiz hauptberuflich selbständig machen (mit Handelsregister und AHV-Nachweis). Für eine reine Geschäftsgründung in der Türkei ohne Schweizer Selbständigkeit ist keine Auszahlung möglich. Einzige Lösung: Definitive Auswanderung in die Türkei.
Wie lange dauert die Auszahlung bei Auswanderung?
Nach Vorlage der Abmeldebescheinigung beträgt die Bearbeitungszeit 20–30 Tage. Die Überweisung auf ein türkisches Bankkonto dauert weitere 3–5 Tage. Quellensteuer wird direkt abgezogen — Sie erhalten die Nettosumme (ca. 92–96 % des Guthabens je nach Kanton).
Kann ich vom Freizügigkeitsdepot zurück zum klassischen Konto wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Sie kündigen das Depot und eröffnen ein klassisches Freizügigkeitskonto bei einem anderen Anbieter — der Übertrag dauert 2–4 Wochen. Achtung: Wenn das Depot im Minus steht (Kursrückgang), wird der Verlust beim Wechsel realisiert.
Was ist der Unterschied zwischen Freizügigkeitskonto und Säule 3a?
Freizügigkeitskonto = gesperrtes BVG-Guthaben aus der Pensionskasse. Säule 3a = freiwillige private Vorsorge mit jährlichem Steuervorteil (maximal CHF 7’056 in 2026 für Angestellte). Beide sind gesperrt bis zur Pensionierung, aber die Säule 3a können Sie jährlich neu einzahlen, das Freizügigkeitskonto ist ein einmaliger Transfer.
Sana Choice: Ihre FINMA-regulierte Beratung für Vorsorge und Auswanderung
Ob Freizügigkeitskonto-Splitting, Steuerstrategie bei Auswanderung in die Türkei oder Doppelbesteuerungsabkommen — Sana Choice begleitet türkische und deutschsprachige Expats durch den Schweizer Vorsorge-Dschungel. Unsere Beratung ist FINMA-reguliert, unabhängig und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.
Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice
Quellen & Datenstand:
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, «Freizügigkeitsleistungen im BVG», Januar 2026
- Comparis Freizügigkeitsvergleich, Stand April 2026
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, «Kapitalleistungen aus Vorsorge», Merkblatt März 2026
- Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Türkei (DBA), Stand 01.01.2024
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung, Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Die Schweizer Vorsorgeregeln ändern sich regelmässig — lassen Sie sich vor Entscheidungen individuell beraten. Sana Choice GmbH ist bei der FINMA registriert (Unternehmen 01’187’068, Inhaber Özgün Birelli 01’203’850).