TL;DR
- Säule 3a ist der grösste Hebel: bis zu CHF 7’258 pro Jahr absetzbar (Selbständige ohne PK: bis CHF 36’288).
- Berufskosten, Weiterbildung, Krankheitskosten und Spenden werden oft vergessen — und kosten Sie Geld.
- Wer interkantonal lebt oder eine Liegenschaft besitzt: lassen Sie das prüfen. Hier liegt das grösste Einsparpotenzial.
Die Steuererklärung ist für viele lästig. Verständlich — das Schweizer Steuersystem hat 26 Kantone, drei Steuerebenen und Hunderte Vorschriften. Aber genau deshalb steckt da so viel Geld drin, das vielen entgeht.
In diesem Artikel zeige ich, welche Abzüge sich wirklich lohnen und wo die meisten Schweizer:innen Geld liegen lassen. Direkt, ohne Fachjargon.
Warum die Standard-Software nicht reicht
Die meisten Online-Steuertools rechnen mit Pauschalen. Das ist bequem, aber selten optimal. Sie führen Sie nicht durch alle möglichen Abzüge — sie fragen nur ab, was Sie selbst eingeben.
Das Resultat: 8 bis 18 % zu viel Steuern bezahlt. Bei einem Steuerbetrag von CHF 12’000 sind das CHF 1’000–2’000 — pro Jahr.
Hier ist die Liste, die ich mit jedem Mandanten durchgehe.
1. Säule 3a — der grösste Hebel
Die Säule 3a ist die effektivste Steueroptimierung der Schweiz.
- Maximalbeitrag 2026: CHF 7’258 (mit Pensionskasse), CHF 36’288 (Selbständige ohne PK)
- Direkt abziehbar vom steuerbaren Einkommen
- Steuerersparnis: je nach Kanton CHF 1’500–3’200 pro Jahr bei Maximaleinzahlung
Tipp: Eröffnen Sie mehrere 3a-Konten (zum Beispiel drei). Beim Bezug — etwa zum Hauskauf oder bei Pensionierung — können Sie die Konten gestaffelt beziehen, was die Steuerbelastung beim Auszahlen halbiert.
Mehr dazu: Säule 3a Steuerersparnis berechnen →
2. Berufskosten
Pendler und Berufstätige sollten unbedingt aufschreiben:
- Arbeitsweg: Öffentliche Verkehrsmittel oder Auto, je nachdem was effektiv genutzt wird (max. CHF 3’000 pro Jahr Bundessteuer)
- Verpflegung am Arbeitsort: CHF 3’200 pro Jahr (CHF 1’600 wenn vom Arbeitgeber subventioniert)
- Berufsbedingte Mehrausgaben: Fachliteratur, Berufskleidung, Werkzeug
- Home Office: Anteilige Wohnkosten, falls regelmässig im Home Office gearbeitet wird
Faustregel: Pauschalabzug nur nutzen, wenn die effektiven Kosten tiefer sind. Sonst immer die effektiven Kosten geltend machen.
3. Weiterbildung
Bis zu CHF 12’700 pro Jahr absetzbar. Dazu gehören:
- Sprachkurse (wenn berufsbezogen)
- Diplomausbildungen, MBA, Master
- Fachkurse, Zertifizierungen
- Auch Bücher, Software, Reisekosten zum Kursort
Wichtig: Die Weiterbildung muss berufsbezogen sein. Hobby-Kurse zählen nicht.
4. Krankheits- und Unfallkosten
Selbst getragene Kosten sind abziehbar, soweit sie 5 % des Nettoeinkommens übersteigen.
Beispiel: Wer CHF 80’000 verdient, kann Krankheitskosten ab CHF 4’000 abziehen.
Was zählt:
- Zahnarzt, Zahnersatz
- Brillen, Kontaktlinsen
- Medikamente, Therapien (ohne Versicherungsdeckung)
- Pflegekosten
- Kuraufenthalte (auf Rezept)
Sammeln Sie Belege. Was nicht belegbar ist, geht nicht durch.
5. Liegenschaftskosten
Wer eine Immobilie besitzt, kann viel mehr absetzen als nur die Hypothekarzinsen:
- Schuldzinsen vollständig abziehbar
- Unterhaltskosten — entweder Pauschale (10–20 % des Eigenmietwerts) oder effektive Kosten
- Energieeffizienz-Investitionen — Sanierung, Solar, Wärmepumpe (zusätzlich abziehbar)
- Verwaltungskosten bei vermieteten Objekten
Faustregel: Wer grosse Renovationen plant, sollte sie auf mehrere Steuerjahre verteilen und nicht im selben Jahr durchführen. Sonst gehen Abzüge verloren.
6. Spenden
Bis zu 20 % des Nettoeinkommens an gemeinnützige Schweizer Organisationen. Sammeln Sie die Spendenbescheinigungen.
7. Versicherungsprämien
Pauschale für Krankenkasse, Lebensversicherung, Unfallversicherung:
- Verheiratet: ca. CHF 3’500
- Ledig: ca. CHF 1’750
- Pro Kind: ca. CHF 700
Diese Pauschale ist meist tiefer als die effektiven Kosten — aber sie wird automatisch abgezogen.
8. Kinderabzüge
- Pro minderjähriges Kind: CHF 6’700 (Bundessteuer), kantonal unterschiedlich
- Drittbetreuung (Kita, Tagesstätte): bis CHF 25’000 pro Kind
- Ausbildung (Kind in Ausbildung): zusätzlicher Abzug
Die häufigsten Fehler
- Nur die offensichtlichen Abzüge geltend machen — Pauschalen, 3a, Hypothekarzinsen
- Belege wegwerfen. Ohne Beleg kein Abzug. Sammeln Sie alles ab Januar.
- Interkantonale Situation ignorieren. Wer in einem Kanton wohnt und in einem anderen arbeitet oder eine Liegenschaft hat: Hier liegt oft der grösste Optimierungshebel.
Wann lohnt sich professionelle Hilfe?
Faustregel: Sobald mindestens eines dieser Kriterien zutrifft:
- Einkommen über CHF 100’000
- Selbständige Tätigkeit oder Nebenerwerb
- Liegenschaft (selbstbewohnt oder vermietet)
- Wertschriftenvermögen über CHF 100’000
- Säule 3a, Pensionskassenein- oder -auszahlungen
- Interkantonale Situation
- Erbschaft oder Schenkung im Steuerjahr
In all diesen Fällen rechnet sich eine professionelle Erklärung in der Regel mehrfach.
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Mit freundlichen Grüssen Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice