Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 2026 bis zu CHF 36’288 oder 20 % des Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen — das Fünffache des Limits für Angestellte (CHF 7’258). Wer den Maximalbetrag ausschöpft, spart je nach Kanton zwischen CHF 8’000 und CHF 14’000 Steuern pro Jahr. Und neu ab 2026: verpasste Beiträge können bis zu 10 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden.
CHF 36'288
Maximalbetrag 2026
Säule 3a für Selbständige ohne PK — 5× mehr als Angestellte.
~32 %
Grenzsteuersatz Zürich
Jeder CHF in die Säule 3a senkt Ihre Steuerlast um ~32 Rp.
10 Jahre
Rückwirkend nachzahlen
Verpasste Beiträge ab 2025 können jetzt nachgezahlt werden.
Viele türkische Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz nutzen die Steuervorteile der 3. Säule (3. sütun) nicht vollständig aus — dabei ist die gebundene Selbstvorsorge gerade für Selbständige eines der wichtigsten Vorsorge-Instrumente. Im Gegensatz zu Angestellten, die über die 2. Säule (BVG) eine solide Altersvorsorge aufbauen, müssen Selbständige ihre Altersvorsorge eigenständig planen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen als FINMA-regulierter Finanzdienstleister (Sana Choice GmbH, CH-400.4.442.528-8), wie Sie als selbständige Person in der Schweiz die 3. Säule optimal nutzen, welche Steuerersparnisse möglich sind und wann ein freiwilliger BVG-Anschluss sinnvoller sein kann.
Warum die 3. Säule für Selbständige so wichtig ist
Die berufliche Vorsorge (2. Säule / BVG) ist für Selbständigerwerbende freiwillig. Das bedeutet: Ohne bewusste Planung besteht im Alter nur die AHV-Rente — und die maximale AHV-Altersrente beträgt 2026 lediglich CHF 2’450 pro Monat. Für die meisten Haushalte reicht das nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die Säule 3a bietet Selbständigen ohne Pensionskasse deshalb einen deutlich höheren Maximalbetrag als Angestellten:
| Kategorie | Maximalbetrag 2026 | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Angestellte mit Pensionskasse | CHF 7’258 | Pauschal (festgelegt durch BSV) |
| Selbständige ohne Pensionskasse | CHF 36’288 | 20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’288 |
(Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Stand Februar 2026; UBS Switzerland, Raiffeisen, Vermögenszentrum)
Das Nettoerwerbseinkommen ist dabei der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der AHV/IV/EO-Beiträge und steuerlichen Berichtigungen.
Beispielrechnung für selbständige Personen
CHF 20'000
Szenario 1 — unter Grenze
Nettoerwerbseinkommen CHF 100'000 → 20 % = CHF 20'000 Beitrag.
CHF 36'288
Szenario 2 — über Grenze
Nettoerwerbseinkommen CHF 200'000 → 20 % wären CHF 40'000, aber das gesetzliche Limit greift.
Faustregel
Selbständige mit einem Jahreseinkommen ab ca. CHF 181'000 können den vollen Maximalbetrag von CHF 36'288 einzahlen.
Steuerersparnis konkret berechnet — wie viel sparen Sie wirklich?
Die eingezahlten 3a-Beiträge können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden — sowohl bei der Bundes- als auch bei der Kantonssteuer. Die konkrete Steuerersparnis hängt vom Wohnkanton, dem Einkommen und dem Zivilstand ab.
Beispiel: Selbständiger, alleinstehend, Wohnort Zürich, Jahreseinkommen CHF 120’000
| Einzahlung 3a | Steuerersparnis (ca.) | Effektiver „Verlust” nach Steuer |
|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 0 | CHF 0 |
| CHF 10’000 | CHF 3’200 | CHF 6’800 |
| CHF 20’000 | CHF 6’400 | CHF 13’600 |
| CHF 36’288 | CHF 11’600 | CHF 24’688 |
(Schätzung basierend auf Steuersätzen Kanton Zürich 2026, Grenzsteuersatz ~32%)
In steuergünstigen Kantonen wie Zug oder Schwyz liegt die Ersparnis bei rund 25%, in Hochsteuerkantonen wie Genf, Neuenburg oder Bern bei bis zu 40%.
Konkrete Ersparnis nach Kanton (Einzahlung CHF 36’288):
| Kanton | Geschätzte Steuerersparnis |
|---|---|
| Zug | CHF 9’000 – 10’000 |
| Zürich | CHF 11’000 – 12’500 |
| Bern | CHF 12’500 – 14’000 |
| Genf | CHF 13’000 – 14’500 |
Je höher das Einkommen und je höher der Grenzsteuersatz, desto grösser die absolute Steuerersparnis. Die 3a-Einzahlung „kostet” Sie also effektiv nur rund 60–75% des nominalen Betrags — der Rest übernimmt der Staat in Form von Steuerersparnissen.
Neu ab 2026: Verpasste Beiträge bis zu 10 Jahre nachzahlen
Seit dem 1. Januar 2025 ist es möglich, verpasste 3a-Beiträge bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzuzahlen. Die erste praktische Nachzahlung kann im Steuerjahr 2026 für das Beitragsjahr 2025 erfolgen.
Voraussetzungen für die Nachzahlung:
- Sie waren im betreffenden Jahr in der Schweiz erwerbstätig und AHV-pflichtig
- Sie haben im laufenden Jahr (2026) den regulären Maximalbetrag bereits vollständig eingezahlt
- Pro Jahr ist zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ein Einkauf in Höhe des „kleinen Beitrages” möglich — das sind CHF 7’258 (Angestellten-Limit)
Beispiel: Ein Selbständiger mit Nettoerwerbseinkommen CHF 150’000 kann 2026 einzahlen:
- Ordentlicher Beitrag 2026: CHF 30’000 (20% von CHF 150’000)
- Nachzahlung für 2025: CHF 7’258 (kleiner Beitrag)
- Total steuerlich abzugsfähig 2026: CHF 37’258
Diese Reform ist besonders wertvoll für Selbständige, deren Einkommen schwankt — etwa in Gründungsjahren, bei Investitionsphasen oder vorübergehenden Umsatzeinbrüchen.
(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Verordnung BVV 3, Stand 2026; Pfeffersack, Convit, Vermögenszentrum)
Säule 3a oder freiwilliger BVG-Anschluss — was ist besser?
Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, sich freiwillig einer Pensionskasse anzuschliessen — entweder über einen Berufsverband, die Auffangeinrichtung BVG oder eine private Sammelstiftung. Doch lohnt sich das?
Vergleich: Säule 3a vs. freiwilliger BVG-Anschluss
| Kriterium | Säule 3a (ohne PK) | Freiwilliger BVG-Anschluss |
|---|---|---|
| Maximaler Steuerbeitrag | CHF 36’288 (2026) | BVG-Sparbeitrag + Risikobeiträge (variabel) |
| Flexibilität bei Anlage | Hoch (Bank, Versicherung, Fonds) | Gering (PK-Reglement) |
| Risikoschutz (Invalidität, Tod) | Optional (nur mit 3a-Versicherung) | Obligatorisch enthalten |
| Bezugsmöglichkeiten | Wohneigentum, Auswanderung, Selbständigkeit, 5 Jahre vor Pension | Gleich + vorzeitige Pensionierung |
| Verwaltungskosten | Niedrig (0,2–0,6% bei Fonds) | Mittel bis hoch (1–2%) |
Empfehlung für die meisten Selbständigen unter CHF 150’000 Einkommen:
- Säule 3a zuerst ausschöpfen (flexibler, oft bessere Rendite)
- Bei Bedarf zusätzlich eine Risikoversicherung (Todesfall, Invalidität) über private Lebensversicherung abschliessen — meist günstiger als BVG-Risikobeiträge
- Freiwilliger BVG-Anschluss nur bei sehr hohem Einkommen (> CHF 200’000) oder wenn Sie Personal beschäftigen
Rechenbeispiel BVG-Anschluss: Selbständiger, CHF 100’000 Nettoeinkommen, versicherter Lohn CHF 80’000:
- Koordinationsabzug: − CHF 25’725
- Koordinierter Lohn: CHF 54’275
- Sparsatz (Alter 40): 10% = CHF 5’428/Jahr
- Risikobeitrag (IV, Tod): ~ CHF 1’086/Jahr
- Verwaltungskosten: ~ CHF 543/Jahr
- Total PK-Beitrag/Jahr: ~ CHF 7’057
Zum Vergleich: Mit Säule 3a könnten Sie CHF 20’000 (20% von CHF 100’000) einzahlen und hätten deutlich höhere Steuerabzüge.
(Quellen: Auffangeinrichtung BVG, Allianz Suisse, selbständig-schweiz.ch, Stand 2026)
So optimieren Sie Ihre 3a-Strategie
1. Mehrere 3a-Konten eröffnen
Der jährliche Maximalbetrag gilt für alle Säule-3a-Konten zusammen. Dennoch ist es strategisch sinnvoll, mehrere separate Konten zu führen (empfohlen: 3–5 Konten).
Grund: Bei der Auszahlung wird jede Kapitalleistung separat besteuert. Durch gestaffelten Bezug über mehrere Jahre lässt sich die Steuerprogression brechen.
Beispiel:
- Guthaben CHF 150’000 in einem Konto, Bezug auf einmal → Steuern ca. CHF 9’800 (Kanton Basel-Stadt)
- Guthaben aufgeteilt auf 3 Konten à CHF 50’000, Bezug über 3 Jahre → Steuern ca. CHF 4’500 total
- Steuerersparnis: CHF 5’300
2. Frühzeitig im Jahr einzahlen
Wer zu Jahresbeginn einzahlt, profitiert das ganze Jahr von der Verzinsung bzw. Rendite. Bei einer jährlichen Rendite von 3% resultiert nach 30 Jahren ein Zinsvorteil von rund CHF 10’000 gegenüber einer Einzahlung Ende Jahr.
3. Wertschriftenlösung statt Sparkonto
Bei einem reinen Zinskonto liegt die Verzinsung 2026 bei durchschnittlich 0,5–1,2%. Mit einer 3a-Wertschriftenlösung (Fonds, ETFs) sind langfristig höhere Renditen möglich:
- 3a-Sparkonto über 30 Jahre (Zins 0,5%): Guthaben ca. CHF 235’700
- 3a-Wertschriftenlösung mit 40% Aktienanteil (Rendite 3–4%): Guthaben ca. CHF 325’000
- Mehrwert: +CHF 90’000
Gerade für Selbständige unter 50 Jahren lohnt sich eine fondsbasierte 3a-Lösung mit höherem Aktienanteil (bis zu 97% bei einigen Anbietern wie VZ Vermögenszentrum oder frankly).
(Quellen: Vermögenszentrum, UBS, Zurich Versicherung, True Wealth, Stand 2026)
4. Kombination mit BVG-Einkauf bei hohem Einkommen
Selbständige, die sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, können zusätzlich freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen — bis zu 25% des versicherbaren AHV-Jahreslohns. Diese sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig.
Strategie für Gutverdiener (> CHF 180’000):
- CHF 36’288 in Säule 3a einzahlen
- Zusätzlich freiwillige BVG-Einkäufe tätigen (steuerlich unbegrenzt abzugsfähig)
- Total steuerlich abzugsfähig: oft über CHF 50’000–70’000 pro Jahr
Besonderheiten für türkische Unternehmer in der Schweiz
Viele türkische Selbständige in der Schweiz betreiben Einzelfirmen in Branchen wie Gastronomie, Detailhandel, Baugewerbe, IT-Dienstleistungen oder Import/Export. Einige häufige Fragen:
Darf ich in die Säule 3a einzahlen, wenn ich später in die Türkei zurückkehre?
Ja. Bei definitiver Auswanderung aus der Schweiz können Sie Ihr gesamtes 3a-Guthaben steuerbegünstigt beziehen. Es gilt die reduzierte Kapitalleistungssteuer (Quellensteuer) — die Höhe hängt vom Kanton ab, liegt aber meist zwischen 2–8% des Guthabens.
Wichtig: Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der Türkei besteht, können Sie allenfalls eine teilweise Rückerstattung der Quellensteuer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von einem spezialisierten Steuerberater beraten.
Was passiert mit meiner 3a bei einem Wechsel zwischen Einzelfirma und GmbH?
- Einzelfirma → GmbH: Sie werden rechtlich Angestellter Ihrer eigenen GmbH. Wenn Sie sich über die GmbH einer Pensionskasse anschliessen, gilt ab dem Zeitpunkt das tiefere Limit von CHF 7’258 für die Säule 3a.
- Bestehendes 3a-Guthaben bleibt unverändert und kann weiter verzinst/investiert werden.
- Strategie: Falls Sie weiterhin eine Nebentätigkeit als Einzelfirma betreiben (z.B. Beratung) und dafür keine BVG-Versicherung besteht, können Sie für das Nebeneinkommen den höheren Selbständigen-Limit nutzen.
Kann ich 3a-Guthaben auf die 2. Säule übertragen?
Ja, aber nur in eine Richtung: Guthaben von bestehenden 3a-Konten können Sie in die 2. Säule (Pensionskasse) einbringen, z.B. als Einkauf. Der umgekehrte Weg (von PK zu 3a) ist nicht möglich.
Die häufigsten Fehler — und wie Sie sie vermeiden
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Zu spät einzahlen: Wer erst im Dezember überweist, riskiert, dass die Gutschrift ins neue Jahr fällt. Faustregel: Einzahlung spätestens am 28. Dezember vornehmen.
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Nur ein Konto führen: Verpasste Steueroptimierung beim Bezug (siehe oben).
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Keine Beratung bei Anlagestrategie: Die Gebührenunterschiede zwischen 3a-Anbietern betragen bis zu CHF 40’000 über die Laufzeit. Vergleichen lohnt sich.
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Falsches Risikoprofil: Junge Personen (unter 45) sollten in Wertschriften investieren, nicht auf dem Sparkonto. Bei einem 30-jährigen Anlagehorizont können Schwankungen ausgeglichen werden — die langfristige Rendite ist entscheidend.
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Nachzahlungsmöglichkeiten nicht nutzen: Gerade bei schwankendem Einkommen lohnt es sich, verpasste Jahre ab 2025 rückwirkend nachzuzahlen (siehe oben).
Checkliste: 3a für Selbständige 2026
✅ Maximalbetrag berechnen: 20% des Nettoerwerbseinkommens (nach AHV-Abzügen), max. CHF 36’288
✅ Mehrere 3a-Konten eröffnen (3–5 Konten für gestaffelte Auszahlung)
✅ Wertschriftenlösung prüfen, wenn Sie jünger als 50 sind
✅ Frühzeitig im Jahr einzahlen (Januar–März optimal)
✅ Nachzahlungen für 2025 prüfen (max. CHF 7’258 zusätzlich in 2026)
✅ Steuerersparnis ausrechnen (Grenzsteuersatz × Einzahlungsbetrag)
✅ Risikoabsicherung prüfen: Brauchen Sie eine Invaliditäts-/Todesfallversicherung? Dann 3a-Versicherung oder separate Risikoversicherung abschliessen.
✅ Bei hohem Einkommen (> CHF 180’000): Zusätzlich freiwilligen BVG-Anschluss + Einkäufe prüfen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a für Selbständige 2026?
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 2026 bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal aber CHF 36’288. Selbständige mit BVG-Anschluss sind auf den Angestellten-Satz von CHF 7’258 limitiert.
Wie viel Steuern spare ich konkret mit der maximalen 3a-Einzahlung?
Bei einer Einzahlung von CHF 36’288 sparen Sie je nach Wohnkanton zwischen CHF 8’000 und CHF 14’000 pro Jahr. Steuergünstige Kantone wie Zug oder Schwyz: ~25 % der Einzahlung. Hochsteuerkantone wie Genf oder Bern: bis zu 40 %.
Kann ich verpasste 3a-Beiträge nachzahlen?
Ja, neu ab 2026. Seit dem 1. Januar 2025 sind Nachzahlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich. Voraussetzung: Sie waren im betreffenden Jahr AHV-pflichtig und zahlen im laufenden Jahr den regulären Maximalbetrag. Pro Jahr ist zusätzlich ein „kleiner Beitrag” von CHF 7’258 möglich.
Säule 3a oder freiwilliger BVG-Anschluss — was lohnt sich mehr?
Für die meisten Selbständigen unter CHF 150’000 Jahreseinkommen ist die Säule 3a klar im Vorteil: höhere Flexibilität, bessere Anlagemöglichkeiten, niedrigere Verwaltungskosten. Ein freiwilliger BVG-Anschluss lohnt sich erst bei sehr hohem Einkommen (über CHF 200’000) oder wenn Sie Personal beschäftigen.
Was passiert mit meinem 3a-Guthaben, wenn ich aus der Schweiz wegziehe?
Bei definitiver Auswanderung können Sie das gesamte 3a-Guthaben steuerbegünstigt beziehen. Die Quellensteuer auf Kapitalleistungen beträgt je nach Kanton 2–8 %. Mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. zwischen der Schweiz und der Türkei) lässt sich die Steuer teilweise zurückfordern.
Soll ich mehrere 3a-Konten eröffnen?
Ja, idealerweise 3–5 Konten. Der jährliche Maximalbetrag gilt zwar für alle Konten zusammen, aber bei der Auszahlung wird jedes Konto separat besteuert. Durch gestaffelten Bezug über mehrere Jahre brechen Sie die Steuerprogression und können je nach Guthaben CHF 5’000+ Steuern sparen.
Was Sana Choice für Sie tut
Bei Sana Choice begleiten wir täglich türkische und deutschsprachige Selbständige durch genau diese Entscheidungen — von der Wahl zwischen Bank-3a und Versicherungs-3a über die Frage „lohnt sich ein freiwilliger BVG-Anschluss?” bis hin zur Nachfolgeplanung. Wir sind FINMA-reguliert, unabhängig und vergleichen Angebote von über 100 Schweizer Anbietern.
Özgün Birelli ist FINMA-lizenzierter Berater (Registernummer 01’203’850) und führt persönlich Erstgespräche — auf Deutsch oder Türkisch.
Mit freundlichen Grüssen, Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice
Quellen & Datenstand:
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Verordnung BVV 3, Stand Februar 2026
- UBS Switzerland, Raiffeisen, Vermögenszentrum, Zurich Versicherung, frankly, Convit: Säule-3a-Maximalbeträge 2026
- Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch), Allianz Suisse: BVG-Anschluss für Selbständige 2026
- Pfeffersack, Finanz-Spiegel: Säule-3a-Nachzahlungen ab 2026
- Lenz Treuhand: Sozialversicherungen Schweiz 2026
- selbständig-schweiz.ch: Berufliche Vorsorge für Selbständige 2026
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die konkrete Steuerersparnis hängt von individuellen Faktoren ab (Wohnort, Einkommen, Zivilstand, Konfession). Lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation von einem zugelassenen Finanzberater beraten.