Selbständige ohne Pensionskasse dürfen 2026 bis zu CHF 36’288 in die Säule 3a einzahlen — fünfmal mehr als Angestellte. Ab 2026 neu: Nachzahlungen für die letzten 10 Jahre sind möglich. Wer 2024 und 2025 nichts eingezahlt hat, kann bis zu CHF 109’000 nachträglich einbringen und bei 35 % Grenzsteuersatz über CHF 38’000 Steuern sparen. Deadline: 31. Dezember 2026.
CHF 36'288
Maximalbetrag 2026
Selbständige ohne PK — fünfmal mehr als Angestellte (CHF 7'258).
CHF 109'000
Max. Nachzahlung
Wer 2024/2025 nichts eingezahlt hat: 36'288 + 2× 36'288 (10-Jahresfenster).
20 %
Einzahlungslimit
Max. 20 % des Nettoerwerbseinkommens (nach AHV-Abzügen).
Warum die Säule 3a für Selbständige 2026 so attraktiv ist
Wer in der Schweiz selbständig ist und keine Pensionskasse hat, steht vor einem doppelten Problem: keine obligatorische zweite Säule — und damit im Alter eine grosse Vorsorgelücke. Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber gleicht diesen Nachteil mit einem fünffach höheren Maximalbetrag in der dritten Säule aus.
Während Angestellte 2026 maximal CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen dürfen, liegt das Limit für Selbständige ohne Pensionskasse bei CHF 36’288 — das entspricht 20 % des Nettoerwerbseinkommens, jedoch höchstens diesem Betrag (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, 17. November 2025).
Zusätzlich tritt 2026 eine Gesetzesänderung in Kraft, die rückwirkende Einzahlungen erlaubt: Wer in den letzten zehn Jahren nicht den vollen Maximalbetrag ausgeschöpft hat, darf diese Lücken nachträglich schliessen — vollständig steuerlich abzugsfähig (Quelle: Verordnungsänderung BVV 3, Art. 7a, in Kraft seit 1. Januar 2026).
Für türkische Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz, die oft erst nach einigen Jahren Selbständigkeit die Vorsorgeoptimierung priorisieren, ist das eine historische Chance.
Wie hoch ist der Maximalbetrag 2026 genau?
Der Maximalbetrag richtet sich nach Ihrem massgebenden Einkommen — das ist bei Selbständigen der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der AHV/IV/EO-Beiträge und steuerlichen Berichtigungen (Quelle: Vermögenszentrum, 2026).
Formel:
Maximalbetrag = 20 % × Nettoerwerbseinkommen (max. CHF 36'288)
| Nettoerwerbseinkommen | 20 % davon | Tatsächlicher Maximalbetrag |
|---|---|---|
| CHF 50’000 | CHF 10’000 | CHF 10’000 |
| CHF 100’000 | CHF 20’000 | CHF 20’000 |
| CHF 150’000 | CHF 30’000 | CHF 30’000 |
| CHF 181’440 | CHF 36’288 | CHF 36’288 (Limite) |
| CHF 250’000 | CHF 50’000 | CHF 36’288 (Limite) |
Wichtig: Wer gleichzeitig angestellt ist und eine Pensionskasse hat, darf nur den kleinen Maximalbetrag von CHF 7’258 nutzen — selbst wenn zusätzlich ein selbständiges Nebeneinkommen besteht.
Achtung bei Mischformen
Wer 60 % angestellt (mit PK) und 40 % selbständig ist, gilt als «mit Pensionskasse versichert» und darf nur CHF 7'258 einzahlen — nicht CHF 36'288. Die Regelung ist streng: Entweder PK (kleiner Betrag) oder keine PK (grosser Betrag).
Die neue Nachzahlungsregel ab 2026: Bis zu 10 Jahre rückwirkend
Bis 2025 galt: Verpasste Beiträge waren endgültig verloren. Ab 2026 ändert sich das fundamental. Nachzahlungen für die letzten zehn Jahre sind nun möglich — sofern Sie in diesen Jahren in der Schweiz erwerbstätig und AHV-pflichtig waren (Quelle: UBS, Säule 3a Maximalbetrag 2026).
Bedingung: Sie müssen zuerst den Maximalbetrag des laufenden Jahres (2026) vollständig einzahlen, bevor Sie Lücken aus früheren Jahren schliessen dürfen.
Rechenbeispiel: Nachzahlung für 2024 und 2025
Szenario: Frau Aylin K., selbständige Übersetzerin in Zürich, hatte 2024 und 2025 je CHF 90’000 Nettoerwerbseinkommen, zahlte aber nichts in die Säule 3a ein (Liquidität war knapp). 2026 läuft das Geschäft besser — sie möchte aufholen.
Mögliche Einzahlung 2026:
- 2026 laufend: CHF 36’288
- Nachzahlung 2025: CHF 36’288
- Nachzahlung 2024: CHF 35’280 (Limit 2024)
- Total: CHF 107’856
Steuerersparnis (bei 35 % Grenzsteuersatz Kanton Zürich):
- CHF 107’856 × 0,35 = CHF 37’750 Steuerrückerstattung
Zusätzlich: Das angesparte Kapital wächst steuerfrei — keine Vermögenssteuer, keine Ertragssteuer während der Laufzeit. Bei der Auszahlung greift der reduzierte Kapitalauszahlungssatz (je nach Kanton 5–12 % statt 20–40 % Einkommenssteuer).
Fünf Strategien für Selbständige: So holen Sie das Maximum heraus
Strategie 1: Mehrere 3a-Konten eröffnen (ab CHF 50’000 Guthaben)
Steuerexperten empfehlen 3 bis 5 Konten. Warum? Beim Bezug wird jedes Konto separat besteuert. Durch gestaffelten Bezug über mehrere Jahre brechen Sie die Steuerprogression (Quelle: Raiffeisen, 3a Ratgeber 2026).
Faustregel: Ab CHF 50’000 Guthaben auf einem Konto ein zweites eröffnen. Bei CHF 100’000 ein drittes.
Beispiel:
- Konto 1: CHF 80’000 → Bezug 2032
- Konto 2: CHF 70’000 → Bezug 2033
- Konto 3: CHF 60’000 → Bezug 2034
Statt einmalig CHF 210’000 (Steuersatz ~12 %) zahlen Sie dreimal gestaffelt je CHF 70’000 (Steuersatz ~7 %). Ersparnis: über CHF 10’000.
Strategie 2: Einzahlung zu Jahresbeginn (Zinseszinseffekt)
Wer am 1. Januar einzahlt statt am 31. Dezember, profitiert zwölf Monate länger vom Zinseszins. Bei 3 % Rendite und 30 Jahren Laufzeit sind das über CHF 10’000 Mehrertrag (Quelle: Vermögenszentrum, 2026).
Strategie 3: Wertschriftenlösung statt Sparkonto
Ein 3a-Sparkonto bringt 2026 rund 1,0–1,5 % Zins. Eine 3a-Wertschriftenlösung mit 40 % Aktienanteil erzielte historisch 3–5 % pro Jahr. Bei CHF 7’258 Jahresbeitrag über 30 Jahre:
- Sparkonto: CHF 235’700 Guthaben
- Wertschriften (40 % Aktien): CHF 325’000 Guthaben
- Differenz: CHF 90’000 (Quelle: VZ Vermögenszentrum, 2026)
Für Selbständige mit CHF 36’288 Jahresbeitrag: Die Differenz beträgt über CHF 450’000.
Tipp für langfristige Sparer
Wertschriftenlösungen lohnen sich ab 10+ Jahren Anlagehorizont. Wer in 5 Jahren pensioniert wird, bleibt besser beim Sparkonto (kein Verlustrisiko).
Strategie 4: Nachzahlungen priorisieren nach Steuersatz
Wer mehrere Jahre Lücken hat, sollte zuerst die Jahre mit dem höchsten Einkommen nachzahlen — dort ist die Grenzsteuerbelastung am höchsten.
Beispiel: Sie haben Lücken 2020–2025. Ihr Einkommen:
- 2020: CHF 60’000 (Grenzsteuersatz 25 %)
- 2023: CHF 150’000 (Grenzsteuersatz 38 %)
→ Zuerst 2023 nachzahlen (höhere Steuerersparnis).
Strategie 5: Über das Referenzalter hinaus einzahlen
Wer über die Pensionierung hinaus erwerbstätig bleibt, darf bis fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters (65 für Männer, ab 2028 auch für Frauen) weiter einzahlen (Quelle: Frankly, 2026).
Spezialfall: Im Jahr der Pensionierung können Sie doppelt einzahlen:
- CHF 7’258 (kleiner Betrag) für die Monate bis zur Pensionierung +
- 20 % des Erwerbseinkommens für die Monate danach (max. CHF 36’288 total).
Häufig gestellte Fragen
Ich bin selbständig mit Kleinunternehmen — lohnt sich die Säule 3a trotzdem?
Ja, absolut. Selbst bei CHF 40’000 Nettoerwerbseinkommen dürfen Sie CHF 8’000 einzahlen (20 %). Bei 25 % Grenzsteuersatz sparen Sie CHF 2’000 Steuern pro Jahr — eine sofortige Rendite von 25 %. Zusätzlich wachsen die Erträge steuerfrei.
Kann ich Nachzahlungen auch über mehrere Jahre verteilen?
Ja. Sie haben zehn Jahre Zeit, um eine Lücke zu schliessen. Beispiel: Die Lücke 2025 können Sie bis Ende 2035 nachzahlen. Sie müssen nicht alles in einem Jahr einbringen — ideal, wenn die Liquidität knapp ist.
Was passiert, wenn ich über CHF 36'288 einzahle?
Der Mehrbetrag ist nicht steuerlich abzugsfähig. Viele Banken und Versicherungen weisen Überweisungen über dem Maximum automatisch zurück. Falls eine Überweisung doch ankommt, lassen Sie den Mehrbetrag rechtzeitig zurückbuchen.
Ich bin türkischer Staatsbürger — gelten besondere Regeln?
Nein, die Säule 3a steht allen in der Schweiz Erwerbstätigen offen, unabhängig von der Nationalität. Achtung bei Rückkehr in die Türkei: Bei definitiver Ausreise in ein Nicht-EU/EFTA-Land können Sie das gesamte 3a-Guthaben beziehen. Prüfen Sie vorab die steuerlichen Folgen in beiden Ländern (Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Türkei).
Welche Bank oder Versicherung bietet die besten Konditionen?
Vergleichen Sie Gebühren und Rendite. Bei Sparkonten: Neobanken wie Frankly oder Finpension bieten oft 0,2–0,5 % höhere Zinsen. Bei Wertschriftenlösungen: Achten Sie auf TER (Total Expense Ratio) — ideal unter 0,5 %. VIAC, Finpension und Selma haben 2026 die niedrigsten Gebühren.
Kann ich die Säule 3a vorzeitig beziehen?
Nur in fünf Fällen: (1) Kauf Wohneigentum (selbstbewohnt), (2) Rückzahlung Hypothek, (3) Aufnahme Selbständigkeit, (4) definitive Ausreise aus der Schweiz, (5) Bezug Invalidenrente. Eine vorzeitige Auszahlung «weil ich Geld brauche» ist nicht möglich.
Wie funktioniert die Nachzahlung konkret?
Sie füllen bei Ihrer Bank ein Formular für rückwirkende Einkäufe aus (Muster: PostFinance, UBS, Raiffeisen bieten ab 2026 Online-Formulare an). Sie weisen nach, dass Sie in den betreffenden Jahren AHV-pflichtig waren und den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft haben. Nach Prüfung können Sie einzahlen.
Checkliste: Was Sie 2026 tun sollten
- Nettoerwerbseinkommen 2025 berechnen (Grundlage für Maximalbetrag 2026).
- Lücken 2016–2025 prüfen: Haben Sie in jedem Jahr den vollen Betrag eingezahlt? Falls nein: Nachzahlungspotenzial berechnen.
- Mehrere 3a-Konten eröffnen (falls noch nicht vorhanden) — ideal 3 bis 5 Konten.
- Wertschriftenlösung prüfen (ab 10 Jahren Anlagehorizont deutlich höhere Rendite).
- Einzahlung bis 31. Dezember 2026 (Banküberweisungen brauchen 1–2 Tage → spätestens 28. Dezember überweisen).
- Steuerberatung nutzen: Bei komplexen Situationen (z. B. Rückkehr in die Türkei geplant, Mischform Anstellung + Selbständigkeit) lohnt sich eine Beratung.
Fazit: Nutzen Sie das Zeitfenster 2026
Die Kombination aus fünffach höherem Maximalbetrag (CHF 36’288 statt CHF 7’258) und der neuen Nachzahlungsregel macht 2026 zum idealen Jahr für selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre Vorsorge aufzubauen.
Wer die letzten zehn Jahre Lücken hat und 2026 aufholt, kann bis zu CHF 360’000 einbringen (10 Jahre × CHF 36’288) — und bei 35 % Grenzsteuersatz über CHF 125’000 Steuern sparen. Dazu kommt der langfristige Zinseszinseffekt: Bei 4 % Rendite über 20 Jahre wächst ein Einmalbetrag von CHF 100’000 auf CHF 219’000.
Für türkische Selbständige in der Schweiz, die oft erst nach einigen Jahren Geschäftsaufbau Liquidität für Vorsorge haben, ist das eine einmalige Chance, verpasste Jahre aufzuholen — und gleichzeitig die Steuerlast massiv zu senken.
Quellen & Datenstand:
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2026, 17. November 2025
- Verordnungsänderung BVV 3, Art. 7a (Nachzahlungen): in Kraft seit 1. Januar 2026, fedlex.admin.ch
- Raiffeisen Schweiz: Säule 3a Maximalbetrag 2026, raiffeisen.ch/maximalbetrag, März 2026
- VZ Vermögenszentrum: Säule 3a: Maximalbetrag 2026 und wichtige Tipps, vermoegenszentrum.ch, 2026
Als FINMA-regulierter Finanzberater unterstütze ich türkischsprachige und deutschsprachige Kundinnen und Kunden bei der Vorsorgeoptimierung — von der Säule 3a über Pensionskassen-Einkäufe bis zur Steuerplanung bei Rückkehr in die Türkei. Gerne analysiere ich Ihre individuelle Situation in einem kostenlosen Erstgespräch.
Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli, Geschäftsführer Sana Choice