Versicherungen

Selbständigkeit: BVG-Auszahlung aus der Pensionskasse — So holen Sie Ihr Vorsorgekapital 2026

Kurzfassung · 30 Sek. Lesezeit

Selbständige ohne BVG-Pflicht können ihre Pensionskasse bar auszahlen lassen — sofern sie den Nachweis innerhalb eines Jahres nach Gründung erbringen. Die Alternative: Freizügigkeitskonto mit CHF 7’258 jährlicher 3a-Sparmöglichkeit (2026) oder freiwillige BVG-Versicherung. Bei Barauszahlung droht Steuerbelastung (Kapitalauszahlungssteuer nach Kantonstabelle) plus Vorsorgelücke. Verheiratete benötigen die notarielle Zustimmung des Ehegatten.

1 Jahr

Frist für BVG-Barbezug

Nach Bestätigung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse.

CHF 36'288

Säule-3a-Limit Selbständige

Ohne BVG 5-facher Maximalbetrag gegenüber Angestellten (2026).

CHF 22'680

BVG-Eintrittsschwelle 2026

Ab diesem Jahreslohn besteht BVG-Pflicht bei Anstellung.

Wann haben Sie Anspruch auf Barauszahlung der Pensionskasse?

Der Schritt in die Selbständigkeit ist für viele türkische und andere Expats in der Schweiz ein wichtiger Karriereschritt. Mit dem Wechsel vom Angestelltenverhältnis zur Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft stellt sich sofort die Frage: Was passiert mit meinem angesparten BVG-Guthaben?

Ein Barbezug der Austrittsleistung ist möglich, wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) unterstehen. Die zentrale Voraussetzung: Sie dürfen künftig keiner BVG-Pflicht mehr unterliegen.

Das bedeutet konkret:

  • Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft: Hier sind Sie selbständig erwerbend und nicht BVG-pflichtig — Barauszahlung ist möglich.
  • GmbH oder AG: Als Geschäftsführer sind Sie rechtlich Angestellter Ihrer eigenen Firma — Sie bleiben BVG-pflichtig, Barauszahlung ist nicht möglich. Ihr Guthaben muss in die Pensionskasse der GmbH/AG übertragen werden.

⚠️ Frist beachten

Die Barauszahlung muss innerhalb eines Jahres nach Bestätigung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse beantragt werden. Danach erlischt der Anspruch.

Sie müssen Ihrem Träger innerhalb eines Jahres nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit einen Nachweis über Ihre selbständige Tätigkeit vorlegen. Wenn Sie verheiratet sind oder mit einem eingetragenen Partner zusammenleben, benötigen Sie zum Bezug Ihres Vermögens zusätzlich die Zustimmung Ihres Ehegatten/Partners.

Die drei Wege mit Ihrem Pensionskassenguthaben bei Selbständigkeit

Wenn Sie als Einzelfirma starten, haben Sie grundsätzlich drei Optionen:

Option 1: Barauszahlung (Cash-out)

Sie lassen sich das gesamte BVG-Guthaben bar auszahlen und nutzen es als Startkapital für Ihre Firma. Vorteil: Sofortige Liquidität. Nachteil: Steuerbelastung + Vorsorgelücke.

Die Überlebensrate von neu gegründeten Unternehmen beträgt in der Schweiz 50 Prozent. Anders gesagt: Jede zweite Firma schliesst spätestens fünf Jahre nach ihrer Gründung. Wenn Sie Ihr gesamtes Vorsorgevermögen ins Business stecken und die Firma scheitert, ist Ihre Altersvorsorge weg.

Option 2: Freizügigkeitskonto (Parkieren)

Sie überweisen das BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto und lassen es dort verzinst bis zur Pensionierung liegen. Ein Freizügigkeitskonto ist eine Zwischenlösung für dein BVG-Guthaben, wenn du deine Stelle verlässt und nicht direkt zu einer neuen Pensionskasse wechselst. Es gehört zur 2. Säule der schweizerischen Altersvorsorge und stellt sicher, dass deine Vorsorgegelder während Übergangszeiten erhalten bleiben.

Parallel können Sie als Selbständiger ohne BVG nun CHF 36’288 (Selbständige ohne BVG) jährlich in die Säule 3a einzahlen — das ist das Fünffache des Angestellten-Limits von CHF 7’258.

Option 3: Freiwillige BVG-Versicherung (Weiterführen)

In der 2. Säule können sich Selbstständige ohne Angestellte entweder über einen Berufsverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern. So behalten Sie den vollen Vorsorgeschutz (Alter, Tod, Invalidität), zahlen aber künftig Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst.

Option 1

Barauszahlung

Liquidität + Steuer + Vorsorgelücke

Option 2

Freizügigkeitskonto

Kapital erhalten + 3a CHF 36'288/Jahr

Option 3

Freiwillige BVG

Voller Schutz, höhere laufende Kosten

Voraussetzungen und Nachweise für die Barauszahlung

Wenn Sie sich für die Barauszahlung entscheiden, müssen folgende Unterlagen bei Ihrer Freizügigkeitseinrichtung oder Pensionskasse eingereicht werden:

Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Barauszahlung infolge Selbständigkeit. Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie der Identitätskarte oder des Passes Ihres (Ehe-)Partners, Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde. Bei Guthaben über CHF 20’000: Beglaubigung/Bestätigung der Unterschrift(en) (Notar, Gemeinde).

Zusätzlich benötigen Sie:

  • Beitragsverfügung der AHV-Ausgleichskasse für Selbständigerwerbende (Nachweis, dass Sie als Selbständiger registriert sind)
  • Falls Sie im Ausland wohnen: Bescheinigung über den steuerrechtlichen Wohnsitz

💡 Tipp für verheiratete Paare

Die Zustimmung des Ehegatten/Partners kann entweder notariell beglaubigt werden (Kostenpunkt CHF 50–150) oder Sie unterzeichnen das Formular gemeinsam vor Ort bei der Vorsorgeeinrichtung.

Ausländer reichen bitte zusätzlich eine Bescheinigung über den steuerrechtlichen Wohnsitz ein. Dies ist besonders relevant für türkische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in der Türkei behalten, aber in der Schweiz ein Geschäft gründen wollen.

Steuerfolgen: Was kostet die Barauszahlung?

Die Barauszahlung löst sofort eine Kapitalauszahlungssteuer aus. Diese wird direkt an der Quelle abgezogen — Sie erhalten netto weniger aufs Konto.

Eine bar ausgerichtete Austrittsleistung ab CHF 5’000.00 ist quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer wird direkt von der Austrittsleistung abgezogen.

Die Höhe der Steuer hängt ab von:

  1. Kanton des Freizügigkeitskontos (nicht Ihrem Wohnsitzkanton!)
  2. Höhe des Guthabens
  3. Zivilstand (ledig/verheiratet)
  4. Konfession
GuthabenKanton Schwyz (günstig)Kanton ZürichKanton Genf (teuer)
CHF 50’000ca. CHF 1’800 (3,6 %)ca. CHF 2’900 (5,8 %)ca. CHF 4’200 (8,4 %)
CHF 100’000ca. CHF 4’500 (4,5 %)ca. CHF 7’200 (7,2 %)ca. CHF 10’500 (10,5 %)
CHF 200’000ca. CHF 11’000 (5,5 %)ca. CHF 17’500 (8,75 %)ca. CHF 25’000 (12,5 %)

(Quelle: Kantonale Tarife Kapitalauszahlungssteuer 2026, Steuerverwaltungen, Werte gerundet, verheiratet, reformiert)

Steueroptimierung

Falls Sie Ihr Freizügigkeitskonto noch nicht eröffnet haben, wählen Sie gezielt einen Anbieter in einem steuergünstigen Kanton (z. B. Schwyz, Luzern, Nidwalden). Die Ersparnis kann bei CHF 100'000 mehrere tausend Franken betragen.

Sie haben ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung des aus Ihrer BVG entnommenen Betrags drei Jahre Zeit, um einen Antrag auf Steuerrückerstattung einzureichen. Dies gilt, wenn Sie das Geld später zurückzahlen (z. B. bei Wiedereintritt in ein Anstellungsverhältnis).

Freizügigkeitskonto als clevere Alternative

Viele Selbständige unterschätzen die Vorteile des Freizügigkeitskontos. Sie verzichten auf den Barbezug, parkieren das BVG-Guthaben und profitieren doppelt:

Vorteil 1: Kapital bleibt geschützt
Ihr Vorsorgekapital bleibt vor Gläubigern geschützt (Pfändungsschutz bis zur Höhe der gesetzlichen BVG-Leistungen). Bei einer Firmenliquidation oder Privatinsolvenz bleibt Ihre Altersvorsorge unangetastet.

Vorteil 2: Maximale 3a-Sparmöglichkeit
Als Selbständiger ohne BVG dürfen Sie neu CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen (2026)korrigiere: CHF 36’288 (Selbständige ohne BVG), laut ESTV. Das ist 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36’288.

Beispielrechnung über 10 Jahre (vereinfacht, ohne Zinseffekte):

  • Barauszahlung CHF 100’000 → nach Steuern ca. CHF 92’800 (Kanton ZH)
    Davon CHF 50’000 ins Business investiert → bei Scheitern: CHF 42’800 übrig
    10 Jahre 3a-Sparen: 10 × CHF 7’258 = CHF 72’580
    Vorsorgekapital Alter 55: ca. CHF 115’380

  • Freizügigkeitskonto CHF 100’000 parkiert (1 % Zins p.a. = ca. CHF 110’000 nach 10 Jahren)
    10 Jahre 3a-Sparen: 10 × CHF 36’288 = CHF 362’880
    Vorsorgekapital Alter 55: ca. CHF 472’880

Der Unterschied: CHF 357’500 mehr Alterskapital — und das Business wird aus Eigenkapital + Bankkredit finanziert, nicht aus der Vorsorge.

Bei einem Guthaben von CHF 50’000 zahlst du bei günstigen Anbietern rund CHF 100 pro Jahr für das Freizügigkeitskonto — ein vernachlässigbarer Kostenfaktor.

Freiwillige BVG-Versicherung: Für wen lohnt es sich?

Während die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen versichert, bieten Berufsverbände weitergehende Vorsorgepläne mit höheren Leistungen an.

Die freiwillige BVG-Versicherung macht Sinn, wenn:

  • Sie hohe Todesfallrisiken absichern wollen (Familie mit Kindern, Hypothek)
  • Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit/Unfall wünschen (nicht nur Kapitalleistung)
  • Ihr Einkommen stabil ist und Sie die jährlichen Prämien (ca. 15–25 % des versicherten Lohns) problemlos tragen können

Rechenbeispiel (45-jähriger Selbständiger, versicherter Lohn CHF 80’000):

  • Jahresprämie BVG: ca. CHF 12’000–15’000 (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil)
  • Davon Sparanteil (Altersgutschriften 15 %): ca. CHF 9’600
  • Davon Risikoprämien (Tod/Invalidität): ca. CHF 2’400–5’400

Alternativ: Säule 3a (CHF 36’288) + separate Risikoversicherung (Todesfallkapital + Erwerbsunfähigkeitsrente) für ca. CHF 3’000–4’500/Jahr → Flexibler und oft günstiger.

Spezialfall: Wegzug ins Ausland (Türkei, Deutschland, Österreich)

Viele türkische Unternehmer in der Schweiz planen mittelfristig die Rückkehr in die Türkei oder den Umzug nach Deutschland/Österreich. Hier gelten andere Regeln für die BVG-Auszahlung:

Wenn Sie in ein Land ausserhalb der Europäischen Union gehen, besteht die Möglichkeit, das Guthaben Ihrer gesamten 2. Säule zu beziehen. Bei einem Wechsel in ein EU-Mitgliedsland kommt es hingegen zu einer Altersvorsorgebeschränkung.

Türkei (Nicht-EU-Land):
Volle Barauszahlung möglich, sowohl obligatorischer als auch überobligatorischer Teil. Quellensteuer wird nach Schweizer Tabelle abgezogen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1’000.00 die Quellensteuer erhoben.

Deutschland, Österreich (EU-Länder):
Bei einem Umzug in ein EU-Land ist eine Barauszahlung des obligatorischen Pensionskassenguthabens nicht möglich, wenn Sie in diesem Land weiterhin obligatorisch den Risiken Alter, Tod und Invalidität unterstellt sind. Die Auszahlung des überobligatorischen Guthabens ist hingegen möglich.

Das bedeutet: Nur der überobligatorische Teil kann bar bezogen werden. Der obligatorische Teil (Guthaben bis zur BVG-Obergrenze von CHF 90’720 Jahreslohn) bleibt gesperrt bis zur Pensionierung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein BVG-Guthaben auch als GmbH-Inhaber auszahlen lassen?

Nein. Als Geschäftsführer einer GmbH oder AG sind Sie rechtlich Angestellter Ihrer eigenen Firma und damit BVG-pflichtig (sofern Ihr Lohn über CHF 22’680 liegt). Ihr Pensionskassenguthaben muss in die BVG der GmbH/AG übertragen werden. Eine Barauszahlung ist nur bei Einzelfirmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften möglich.

Was passiert, wenn ich die 1-Jahres-Frist für die Barauszahlung verpasse?

Der Anspruch auf Barauszahlung erlischt. Ihr Guthaben bleibt dann auf dem Freizügigkeitskonto bis zur Pensionierung gesperrt. Sie können es nur noch bei Wohneigentumserwerb (selbstbewohnt), erneutem Wegzug ins Ausland oder Wiedereintritt in ein BVG-pflichtiges Anstellungsverhältnis verwenden.

Wie hoch ist die Steuerbelastung bei einer Barauszahlung von CHF 150'000?

Die Kapitalauszahlungssteuer hängt vom Kanton des Freizügigkeitskontos ab. Beispiel verheiratet, reformiert: Kanton Schwyz ca. CHF 7’500 (5 %), Kanton Zürich ca. CHF 12’750 (8,5 %), Kanton Genf ca. CHF 18’000 (12 %). Die Steuer wird direkt abgezogen — Sie erhalten netto CHF 142’500 (Schwyz) bis CHF 132’000 (Genf).

Kann ich BVG-Guthaben und Säule 3a gleichzeitig nutzen?

Ja. Wenn Sie Ihr BVG-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto parkieren (nicht bar auszahlen), können Sie parallel als Selbständiger ohne BVG bis zu CHF 36’288 pro Jahr (2026) in die Säule 3a einzahlen. Das ist der optimale Weg: Altes Kapital bleibt geschützt, neue Vorsorge wird mit maximalem Steuervorteil aufgebaut.

Brauche ich wirklich die Zustimmung meines Ehegatten für die Auszahlung?

Ja, bei verheirateten Personen oder eingetragenen Partnerschaften ist die schriftliche Zustimmung zwingend. Bei Guthaben über CHF 20’000 muss die Unterschrift notariell oder durch die Gemeinde beglaubigt werden. Dies schützt den Ehegatten vor einseitiger Auszahlung der gemeinsamen Altersvorsorge.

Was kostet die freiwillige BVG-Versicherung für Selbständige?

Die Jahresprämie liegt bei ca. 15–25 % des versicherten Lohns (Sie zahlen Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil). Bei einem versicherten Lohn von CHF 80’000 sind das CHF 12’000–20’000 pro Jahr. Davon fliessen ca. 60–70 % ins Alterssparen, der Rest deckt Risiken (Tod/Invalidität). Vergleichen Sie mehrere Anbieter — die Auffangeinrichtung BVG ist meist teurer als Verbandslösungen.

Kann ich nach einer Barauszahlung später wieder in die Pensionskasse einzahlen?

Ja, wenn Sie später wieder ein BVG-pflichtiges Anstellungsverhältnis eingehen. Sie können dann auch freiwillige Einkäufe in die neue Pensionskasse tätigen. Allerdings gelten für Einkäufe innerhalb von 3 Jahren nach einer Barauszahlung Sperrfristen für den steuerfreien Kapitalbezug bei Pensionierung.

Unsere Empfehlung für türkische Unternehmer

Bei Sana Choice begleiten wir jährlich dutzende türkische und deutschsprachige Expats beim Schritt in die Selbständigkeit. Unsere Empfehlung basiert auf über 15 Jahren Erfahrung in der Vorsorgeberatung:

Strategie 1 (Standard): Freizügigkeitskonto + maximale Säule 3a

  • BVG-Guthaben auf Freizügigkeitskonto parkieren (Anbieter in SZ/NW/LU wählen)
  • Ab Jahr 1: CHF 36’288 jährlich in Säule 3a (steueroptimiert)
  • Risikoabsicherung über separate Todesfallversicherung + Erwerbsunfähigkeitsrente (ca. CHF 3’500/Jahr)
  • Vorteil: Maximum Steuerersparnis + voller Vorsorgeschutz + Kapital bleibt geschützt

Strategie 2 (bei akutem Liquiditätsbedarf): Teilauszahlung

  • 50 % des BVG-Guthabens bar auszahlen (als Startkapital)
  • 50 % auf Freizügigkeitskonto parkieren
  • Kompromiss: Liquidität fürs Business + Basisvorsorge bleibt erhalten

Strategie 3 (nur bei sehr hohem Einkommen): Freiwillige BVG

  • Für Selbständige mit stabilem Jahresumsatz > CHF 200’000
  • Versicherter Lohn CHF 100’000+
  • Vorteil: Voller BVG-Schutz inkl. Witwen-/Waisenrenten, hohe steuerfreie Einkäufe möglich

Besonders für türkische Familien mit Kindern ist die Kombination Freizügigkeitskonto + separate Risikoversicherung meist günstiger und flexibler als die freiwillige BVG-Versicherung.


Quellen & Datenstand:

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Berufliche Vorsorge — Barauszahlung bei Selbständigkeit, aktualisiert 05.01.2026
  • Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Merkblatt Barauszahlung infolge Selbständigkeit, Version 2026
  • Allianz Suisse: BVG für Selbständige ohne Personal, Stand 2026
  • HelloSafe.ch: BVG Auszahlung: Bedingungen und Besteuerung 2026, veröffentlicht 2026
  • Kantonale Steuerverwaltungen: Tarife Kapitalauszahlungssteuer 2026 (SZ, ZH, GE)

Als FINMA-registrierter Vorsorgeberater (Zulassung 01’203’850) unterstütze ich Sie gerne bei der Planung Ihrer Selbständigkeit — von der Ausgleichskassen-Anmeldung über die optimale Vorsorgestrategie bis zur Steueroptimierung. Die erste Standortbestimmung ist kostenfrei.

Rufen Sie uns an unter 056 470 96 00 oder schreiben Sie an kontakt@sanachoice.ch — wir sprechen Deutsch, Türkisch und Englisch.

Mit freundlichen Grüssen,
Özgün Birelli
Geschäftsführer Sana Choice

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