Diese Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG erläutert Ihnen die Rolle der Sana Choice GmbH als unabhängiger Versicherungsvermittler, die Vergütung, Haftung und den Umgang mit Ihren Daten.
Der unabhängige Versicherungsvermittler (Art. 40 VAG)
Die Sana Choice GmbH (im Folgenden „SC") ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler, der im Register der Finanzmarktaufsicht unter der FINMA-Nummer F01187068 eingetragen ist. SC handelt stets im besten Interesse seiner Auftraggeber und unterliegt der Treuepflicht gegenüber diesen. Der eingetragene Sitz der Sana Choice GmbH befindet sich an der Täfernstrasse 1, 5405 Baden-Dättwil.
Versicherungsgesellschaften, mit denen SC zusammenarbeitet
SC arbeitet mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammen, darunter:
- Concordia schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG
- Concordia Versicherungen AG
- SWICA Krankenversicherung AG
- Fortuna Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft
- Generali Allgemeine Versicherungen
- Generali Personenversicherungen
- Groupe Mutuel
- Sympany Services AG
- Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft
- Zürich Versicherungs-Gesellschaft
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschliessend.
Beraterqualifikation und Haftung
Alle Mitarbeiter von SC sind qualifiziert und im Vermittlerregister der FINMA eingetragen.
Haftung: SC haftet für Fehler oder falsche Auskünfte, die im Rahmen ihrer Dienstleistungen entstehen. Zudem verfügt SC über eine Vermögensschadenversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 2 Mio.
Datenschutz
Alle vom Kunden erhobenen Daten werden auf Wunsch gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine weitere Verwendung der Daten erfolgt nicht.
Angemessenheitsprüfung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der Kategorie 3b wird eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt, die den Schutz der Kunden gewährleistet. In der Regel ist diese bereits im Versicherungsantrag enthalten. Alle Mitarbeiter unterliegen dem Geldwäschereigesetz (GwG) und müssen regelmässig einen entsprechenden Test absolvieren.
Transparenz – Offenlegung der Entschädigungen gemäss Art. 45b VAG
SC erhält ihre Entschädigung durch Abschluss- und Erneuerungsprovisionen sowie Courtagen, die je nach Versicherer und Produkt variieren können. Die Vergütung der Mitarbeiter von SC setzt sich aus einem Fixlohn und einem Bonus zusammen.
Kostenübernahme
SC trägt die Kosten für Backoffice, Marketing, EDV- und Entwicklungsaufwand, Digitalisierung, Buchhaltung und Abrechnung. Ebenso werden sämtliche Spesen, Abgaben, Mietkosten und Nebenkosten von SC finanziert.
Beiträge der Versicherungen zur Deckung dieser Kosten
Im Bereich der Lebensversicherungen beträgt die Entschädigung zwischen 1% und maximal 5% der gewichteten Produktionssumme. Diese ergibt sich aus der Jahresprämie, der Laufzeit und dem Produktfaktor. Die Stornofrist für erhaltene Abschlussprovisionen variiert je nach Gesellschaft und Produkt und beträgt in der Regel 3 bis 5 Jahre.
Im Bereich der Nichtlebensversicherungen (einschliesslich Geschäfts- und Privatversicherungen wie Krankentaggeld, UVG, Autoversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherungen usw.) werden Courtagen in Höhe von 3% bis maximal 23% der Nettojahresprämie (ohne Steuern und Abgaben) gezahlt. Stornos werden anteilsmässig abgezogen, auch bei Mandaten, bei denen keine Courtage oder Provision ausgezahlt wurde.
Im Bereich der BVG-Pensionskassen werden Courtagen auf den Anteil der Risikokosten (teilweise auch Verwaltungskosten) in Höhe von 4% bis 13% erhoben.
Im Bereich der Krankenversicherung beträgt die Entschädigung für die OKP (obligatorische Grundversicherung) maximal CHF 70.00, während für Zusatzversicherungen eine Entschädigung von 12 bis maximal 16 Monatsprämien gezahlt wird. Einige Krankenkassen begrenzen die Gesamtvergütung pro Abschluss auf unterschiedliche Beträge.
Bei Kündigung innerhalb des ersten Jahres sind die erhaltenen Provisionen vollständig zurückzuzahlen. Bis zum Ende des zweiten Jahres muss in der Regel 50% zurückgegeben werden, und in einigen Fällen auch ein Anteil bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres. Auch bei einer Auflösung der Versicherungen aufgrund von Nichtbezahlung haftet SC vollständig für den Storno.
Was wird durch diese Entschädigungen finanziert?
Bei Vertragsänderungen, Kündigungen, Gutschriften oder Belastungen innerhalb von 3 bis 5 Jahren nach Abschluss eines Kundenvertrages kann es zu einem Storno kommen, bei dem die Courtagen und Provisionen teilweise oder vollständig (0–100%) zurückgezahlt werden müssen. Diese Rückzahlungen werden zu 100% von SC und ihren Mitarbeitern anteilig getragen. Alle durch den Storno entstehenden Aufwände können nicht verrechnet werden.
Beispiel für eine Autoversicherung (Privatperson)
Für eine Autoversicherung (Privatperson) mit Haftpflicht und Kasko und einer Jahresprämie von CHF 1'440.00 erhält SC eine Vergütung, die je nach Gesellschaft zwischen CHF 60.00 und CHF 220.00 liegt. Der Mitarbeiter erhält davon 60% bis 80% als Entschädigung.
Stand: 2026 · Sana Choice GmbH · Täfernstrasse 1, 5405 Baden-Dättwil · FINMA F01187068